(Stand: 01/2021)
I. Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, unabhängig davon, ob eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wird oder nicht. Mit der Annahme einer Warenlieferung oder Dienstleistung erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen widersprechen wir.
2. Für alle Geschäftsbeziehungen, auch mit aus dem Ausland bestellenden Kunden, gilt deutsches Recht.
II. Angebote und Annahme
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und alle Bestellungen sind erst mit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich, sofern nicht sofort geliefert oder Rechnung gestellt wird. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Ändert der Kunde die Bestellung nachträglich, behalten wir uns das Recht vor, die hiervon betroffenen Vertragsbedingungen entsprechend zu ändern.
3. Wird uns gemäß § 321 BGB eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden angezeigt, so behalten wir uns vor, die Ausführung des Auftrages bis zum Ersatz einer Vergütung oder einer Sicherheitsleistung zu verweigern, wurde zur Verfügung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde im Falle einer wesentlichen Vermögensverschlechterung die Wahrung des Vertragszwecks durch Lieferung gegen Zahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist verweigert. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Kosten werden in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
III. Preise
1. Die in unseren Angeboten aufgeführten Preise basieren auf Kalkulationen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Ändern sich vor der Lieferung die Kosten für Personal, Material oder andere relevante Parameter, werden beide Vertragsparteien die Preise neu verhandeln. Unsere Preise sind Euro-Nettopreise und enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Beim Verkauf von Produkten nach Gewicht wird das Bruttogewicht berechnet.
3. Kosten für Entwürfe, Klischees, Klischees, Gegendruckzylinder etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Auch durch nachträgliche Änderungen des Kunden entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Wir behalten uns das Eigentum an allen Entwürfen, Klischees, Klischees, Druckzylindern etc. vor, unabhängig davon, wer die Kosten dafür getragen hat. Etwaige Kostenbeteiligungen des Auftraggebers an Konstruktionen/Herstellung berühren unsere ausschließlichen Eigentumsrechte an den vorgenannten Gegenständen in keiner Weise. Auch bei vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber keine Eigentumsrechte an Entwürfen, Klischees, Klischees, Gegendruckzylindern etc.
5. Der Auftraggeber hat die Kosten für den Ersatz alters- oder verschleißbedingt unbrauchbar gewordener Druckklischees, Druckplatten und Gegendruckzylinder zu tragen. Die oben genannten Gegenstände müssen regelmäßig alle drei Jahre ausgetauscht werden. Werden Klischees, Druckplatten oder Gegendruckzylinder durch unsachgemäße Behandlung beschädigt, tragen wir die Kosten der Wiederbeschaffung.
6. In Verbindung mit einem festen Auftrag stellen wir das Bildmaterial auf. Die Erstellung des Artworks selbst inklusive einer Modifikation ist für unsere Kunden kostenfrei. Für jede weitere Änderung auf Wunsch des Kunden berechnet Lotus Global zusätzlich zu den Druckplattenkosten € 35,- pro Änderung. Zum wirtschaftlichen Aufbau einer Druckvorlage wird um die Lieferung reprofähiger Daten gebeten: vorzugsweise im Format eps, ai oder als druckveredelte PDF-Datei (ab Typ X1A). Die Erstellung eines Andrucks aus abweichenden Daten, die eine Nachbearbeitung erfordern, berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Wird ein Andruck angefordert, ohne dass daraus endgültig ein fester Auftrag resultiert, berechnen wir den entstandenen Aufwand, mindestens jedoch noch € 35,-. Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis geringerer Kosten für die Druckvorstufe zu erbringen.
IV. Gewerbliche Schutzrechte
1. Der Auftraggeber ist allein hiermit vollumfänglich dafür verantwortlich, dass er im Besitz aller erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung des zum Druck überlassenen Materials ist, einschließlich des Urheberrechts an allen zugehörigen Unterlagen. Dementsprechend stellt uns der Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei. Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren, wenn uns Schutzrechtsverletzungen durch die Vervielfältigung des überlassenen Materials bekannt werden.
V. Lieferung
1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk Lotus Global GmbH (EXW, Incoterms 2010) oder wie in der Auftragsbestätigung vereinbart. Hier folgt eine Ausnahme von den offiziellen ICC-Regeln:
„Der Verkäufer stellt die Ware in seinem Betrieb bereit. Für die Verladung der Ware ist der Käufer verantwortlich. „Ab Werk“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware zum vereinbarten Termin auf seinem Gelände (Werk, Werk, Lager, Baustelle) zur Abholung bereitstellt. Der Käufer trägt alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Ware bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort verbunden sind. Der Verkäufer ist weder für das Verladen der Ware auf ein Fahrzeug verantwortlich, noch muss der Verkäufer die Ware für den Export freimachen. Verlädt der Verkäufer die Ware im Auftrag des Kunden, so erfolgt dies auf Gefahr des Käufers.“
2. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag der endgültigen Druck- bzw. Herstellungsfreigabe des Auftraggebers.
3. Bei nachträglichen Auftragsänderungen werden wir hiermit von unserer Verpflichtung zur Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Termins entbunden. Gegebenenfalls kann eine neue Frist vereinbart werden.
4. Verspätete Lieferungen oder Leistungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind von uns auch bei vertraglich vereinbarter Frist nicht zu vertreten, insbesondere nachträgliche Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., gleich ob diese bei uns persönlich oder bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten was nicht erfüllt ist.
5. Erfolgt eine Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so ist der Kunde nur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt und uns diese per Einschreiben mitgeteilt hat. Haftungsansprüche aus verspäteter Lieferung können wir nicht übernehmen. Abrufaufträge sind innerhalb von sechs Monaten abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist verbleibende Einheiten werden geliefert und in Rechnung gestellt.
VI. Verpackung und Versand
1. Wir haften für eine sachgerechte und branchenübliche Verpackung und versenden Bestellungen – sofern diese Leistung vereinbart ist – mit der gebotenen Sorgfalt.
VII. Technische Toleranz
1. Gewichtsabweichungen bei Folienrollen und Handelswaren:
Toleranzen in Bezug auf Folienstärken und Flächengewicht basieren auf den in den Bedingungen der Lieferanten der verwendeten Materialien angegebenen Gewichten gemäß den einschlägigen Bestimmungen zur Prüfung und Bewertung von Polyethylenfolien niedriger und hoher Dichte und Nebenprodukten festgelegt vom Industrieverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) und hinterlegt bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin.
Technische Toleranz in der Größe:
Reklamationen für Lieferungen innerhalb der folgenden technischen Maßtoleranzen, die dennoch als richtig gelten, können wir nicht akzeptieren:
a) Beutelbreite: +/- 5 mm
a) Beutellänge: +/- 5 mm
a) Verschluss: +/- 3 mm
2. Abweichungen in Ziff. Stückzahl pro Karton:
Technisch ist es unmöglich, Diskrepanzen in der Nr. vollständig zu vermeiden. Stück pro Karton. Diese Zahl darf um bis zu 3% abweichen. Abweichungen innerhalb dieses Bereichs sind nicht zu reklamieren.
3. Abweichungen der Liefermenge
Bei allen Produktionen behalten wir uns vor, +/-10% der bestellten Menge zu liefern. Die Rechnung wird nach der genauen und tatsächlichen gelieferten Menge berechnet.
Dieser Prozentsatz erhöht sich auf 20% für Bestellungen nach Mengen von bis zu 50.000 Einheiten;
bei Gewichtsbestellungen gelten die Regeln des Gesamtverbandes der Kunststoffverarbeitenden Industrie (GKV).
4. Beschwerden
Reklamationen können nur akzeptiert oder bearbeitet werden, wenn das Verpackungsetikett und ein Muster der fehlerhaften Ware zurückgegeben werden. Veräußert der Kunde die Ware ohne Rücksprache, wird diese nicht ersetzt.
VIII. Drucken
1. Wir verwenden Standardtinten zum Drucken. Sollten Sie besondere Erwartungen an die Farben haben – wie z. B. Lichtechtheit, Alkalibeständigkeit oder Abriebfestigkeit – müssen Sie uns dies bei der Bestellung schriftlich mitteilen.
Technisch ist es unmöglich, Farbabweichungen und Passermarkenabweichungen vollständig zu vermeiden. Bei geringfügigen Abweichungen sind Reklamationen daher nicht berechtigt. Solche Abweichungen berechtigen den Kunden weder zur Annahmeverweigerung noch zur Minderung des Preises. Vor Drucklegung übersenden wir dem Kunden auf Wunsch oder wenn wir es für erforderlich halten einen Korrekturabzug. Sobald der Auftraggeber den Korrekturabzug als „druckfertig“ freigegeben hat, können wir für eventuelle Tippfehler nicht mehr haftbar gemacht werden. Andrucke werden gesondert nach Aufwand berechnet.
2. Für Weichmachermigration oder ähnliche Migrationseffekte und daraus resultierende Folgen übernehmen wir keine Haftung. Bitte beachten Sie insbesondere, dass der Kunde ausdrücklich auf lebensmittelrechtliche Anforderungen an die zu verpackende Ware hinweisen muss. Dies muss schriftlich erfolgen. Unterlässt der Kunde dies, haften wir nicht.
3. Bei Codierungen und/oder Nummerierungen sind die Grafiken, die die Codierung enthalten, mit uns abzustimmen, um eventuelle technische Einschränkungen im Produktionsablauf zu ermitteln. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Code richtig konfiguriert und positioniert ist. Für die uns zur Verfügung gestellten Codiervorlagen können wir keine Haftung übernehmen. Unter Berücksichtigung technischer Toleranzen in Bezug auf Papier, Tinten und Lesegeräte können wir nicht garantieren, dass sich solche Vorlagen für verschiedene Produktionsläufe als gleich geeignet erweisen. Musterlieferungen früherer, Teil- und Gesamtauflagen sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen. Reklamationen sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Die Lesbarkeit der Codierung auf flexiblen Materialien können wir nicht garantieren.
IX. Material und Produktion
1. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes anweist, werden bei der Produktion Standardmaterialien und etablierte Verfahren verwendet. Muss ein Produkt bestimmte Besonderheiten aufweisen – etwa hinsichtlich der Verwendung oder des Inhalts –, hat uns der Kunde ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen und entsprechende Absprachen mit uns zu treffen. Dies gilt insbesondere für Eigenschaften, die zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erforderlich sind.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung aller bestehenden und künftigen Rechnungen unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, Sicherheiten in Höhe der ausstehenden Rechnungen einzubehalten. Wir verpflichten uns hiermit, etwaige Sicherheiten freizugeben, die die ausstehende(n) Rechnung(en) um mehr als 10% übersteigen.
2. Der Kunde ist berechtigt, über die gelieferte Ware zu verfügen, insbesondere diese im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit zu verarbeiten oder zu veräußern. Bei Verkauf der Ware vor vollständiger Bezahlung gilt der Kaufpreis aus der Weiterveräußerung als an uns abgetreten. Eine Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung erfolgt in unserem Auftrag, so dass wir Miteigentum an der so hergestellten Ware erwerben.
3. Die Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherheitsleistung übereignet oder in ähnlicher Weise veräußert werden. Zugriffe Dritter auf die noch unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
XI. Mängelansprüche
1. Wir haften für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit unserer Kunststoffverpackungen.
2. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort angemeldet werden. Sogenannte versteckte Mängel müssen innerhalb von 8 Wochen nach Lieferung gerügt werden.
3. Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Kunde berechtigt, die Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Wir leisten nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mangelhafte Ware ist an uns zurückzusenden. Uns ist Gelegenheit zu geben, den betreffenden Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen. Ist uns die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht möglich, hat der Kunde Anspruch auf Minderung oder Wandlung. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir mit der Mangelbeseitigung in Verzug geraten.
4. Bei unsachgemäßer Lagerung der gelieferten Ware durch den Kunden wird keine Haftung übernommen.
5. Für Mängel haften wir nur bis zum Gesamtwert der jeweiligen Ware. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche oder eine Haftung für mittelbare Schäden (z.
entgangener Gewinn, Deckungskäufe etc), es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach.
6. Bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen ist ein geringer Anteil fehlerhafter Artikel technisch nicht zu vermeiden. Die Möglichkeit von Schäden in geringem Umfang bezieht sich auch auf Verpackung und Transport. Solange dieser Anteil unter 5% der Gesamtlieferung liegt, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß. Ist nur ein Teil der Lieferung mit Mängeln behaftet, kann die Lieferung im Ganzen nicht beanstandet werden, sofern die mangelhafte Ware von der mangelfreien Ware ohne vertretbaren Aufwand zu trennen ist.
7. Die Haftung für das Fehlen vertraglich vereinbarter Eigenschaften wird in gleichem Umfang wie die Mängelhaftung übernommen.
8. Bei vertraglich vereinbarter Verwendung von Recyclingmaterial ist zu beachten, dass es zu Farbabweichungen kommen kann. Dies ist auf nicht spezifizierbare Bestandteile der Recyclingfolie zurückzuführen und stellt keinen Mangel dar. Aufgrund des verwendeten Recyclingmaterials kann die Folie im Aussehen geringfügig von vergleichbaren Produkten aus Neuware abweichen; Auch die Klebeeigenschaften können leicht abweichen. Der Kunde akzeptiert diese Abweichungen.
XII. Zahlung
1. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern keine individuelle, abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vorgenannten bzw. individuell vereinbarten Fristen, tritt Verzug ein.
2. Im Falle des Verzuges sind wir vorbehaltlich aller weiteren Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
3. Hält ein Kunde unsere Zahlungsbedingungen wegen einer wesentlichen Vermögensverschlechterung nicht ein, die erst nach Vertragsabschluss erkennbar wird, werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig, auch wenn eine Stundung erfolgt war gewährt worden.
XIII. Aufbewahrungszeit
1. Wir speichern Druckdaten (Dias, Reinzeichnungen, Filme, Patronen, Ätzteile und Druckplatten) drei Jahre, beginnend mit dem Datum der letzten (Teil-)Lieferung. Dies gilt auch für bezahlte Daten. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, die Daten ersatzlos zu vernichten.
XIV. Änderungen der Vertragsgrundlagen
1. Sollte ein Ereignis eintreten, das die wirtschaftlichen Grundlagen des Kaufvertrages ganz oder teilweise erheblich verändert, sei es bei uns oder bei einem unserer Lieferanten, so werden sich beide Vertragsparteien hiermit einvernehmlich abstimmen und den Vertrag anpassen entsprechend ganz oder teilweise den veränderten Verhältnissen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche anzupassen. Kommen beide Parteien zu keiner Einigung, wenden sie sich vor Klageerhebung an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Schwerin, soweit der Kunde im Handelsregister eingetragen ist.
2. Es gilt deutsches Recht.
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